Welche Lithiumorotat-Dosierung könnte vor Alzheimer schützen? Blog#222

In meinen drei letzten Blogs (#219, #220 und #221) habe ich beschrieben, dass niedrige Lithiumspiegel mit einem erhöhten Alzheimer-Risiko in Verbindung gebracht wurden und dass eine gezielte Ergänzung daher als möglicher Ansatz diskutiert wird. Ausserdem habe ich gezeigt, dass Lithiumorotat gegenüber anderen Lithium-Salzformen Vorteile haben könnte. In diesem Beitrag gehe ich nun zwei Kernfragen nach: (1) Welche Lithiumorotat-Dosierung kommt als präventiver Ansatz gegen Alzheimer in Betracht? (2) Wie lässt sich diese praktisch umsetzen? 

Dosierungsüberlegungen: 1 mg elementares Lithium täglich?

Aktueller Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse:

Klinische Studien: Mehrere randomisierte Studien bei Patienten mit MCI (Mild Cognitive Impairment, einer frühen Vorstufe der Demenz) zeigen, dass Lithiumcarbonat in niedrigen Serumspiegeln von 0,25–0,5 mmol/L (deutlich unter den psychiatrisch üblichen 0,6–1,2 mmol/L) über 12–36 Monate den kognitiven Abbau verlangsamte und Liquor-Biomarker günstig beeinflusste (P-Tau ↓, Aβ₁₋₄₂ ↑) (LINK). Da die Dosis individuell titriert wurde, lässt sich daraus keine fixe Tagesdosis ableiten. Die Studie unterstreicht den Nutzen von Lithium bei MCI; da jedoch keine verlässlichen Dosierungsangaben ableitbar sind, spielt sie für die weitere Diskussion keine zentrale Rolle.

Eine weitere randomisierte Studie zeigte, dass bereits eine Mikrodosis von 300 µg Lithium/Tag bei Alzheimer-Patienten über 15 Monate den MMSE stabilisierte, während die Placebogruppe signifikant abfiel (LINK).

Epidemiologische Daten: Bevölkerungsstudien stützen diese Befunde. In Regionen mit höherem Lithiumgehalt im Trinkwasser ist die Inzidenz von Demenz und Suizidalität geringer. Besonders hervorzuheben ist die dänische Registerstudie von Kessing et al. (JAMA Psychiatry 2017), die ein signifikant reduziertes Demenzrisiko in Gemeinden mit höherem Lithiumgehalt zeigte. Ähnliche Beobachtungen wurden aus Texas und Japan berichtet. Auffällig ist, dass die schützenden Effekte bereits bei einer geschätzten täglichen Aufnahme von etwa 0,2–0,5 mg Lithium beobachtet wurden.

Präklinische Daten: Tierexperimentelle Arbeiten ergänzen dieses Bild. Zum Beispiel zeigte eine Harvard-Studie, dass extrem niedrige Lithiumorotat-Konzentrationen im Trinkwasser (0,03 mg Lithium/L) neuroprotektive Effekte bei Mäusen entfalten. Wegen der höheren Stoffwechselrate von Mäusen sind diese Werte jedoch nicht direkt auf den Menschen übertragbar.

Rationale für eine 1-mg-Dosierung: Eine tägliche Supplementierung von 1 mg elementarem Lithium in Form von Lithiumorotat ist ein plausibler, wenn auch noch experimenteller Ansatz, weil sie:
  • deutlich oberhalb der üblichen Nahrungsaufnahme in Europa liegt (8–20 µg/Tag; ≙ ca. 50-100-fach niedriger),
  • über den in Humanstudien getesteten Mikrodosen liegt (300 µg/Tag; ≙ ca. 3-fach niedriger),
  • gleichzeitig aber weit unter den psychiatrischen Therapiebereichen bleibt (600–1800 mg Lithiumcarbonat/Tag = 110–340 mg Li/Tag; ≙ ca. 110- bis 340-fach höher).
Damit positioniert sich die 1-mg-Strategie zwischen natürlicher Ernährung, epidemiologischen Hinweisen und präklinischen Befunden einerseits sowie den deutlich höheren, pharmakologischen Dosen in der Psychiatrie andererseits.

Sicherheitsprofil

Mikrodosen von Lithium unterhalb von 5 mg/Tag gelten nach aktuellem Wissensstand als weitgehend sicher, auch wenn belastbare Langzeitdaten bei gesunden Personen fehlen. Die meisten Sicherheitsinformationen stammen aus Studien mit deutlich höheren Dosen oder aus kurzzeitigen Mikrodosis-Untersuchungen. 

Die in 25 mg Lithiumorotat enthaltenen Mengen – etwa 1 mg Lithium und 24 mg Orotsäure – liegen in einem Bereich, der auch über ganz normale Lebensmittel erreicht werden kann: So enthält ein Liter bestimmter Mineralwässer (z. B. Hirschquelle) rund 1 mg Lithium, ein Glas Milch etwa 25 mg Orotsäure. Solche Mengen gelten in der Ernährungsforschung als unbedenklich und sprechen dafür, dass auch die entsprechenden Gehalte im Lithiumorotat toxikologisch unauffällig sind. Wichtig ist jedoch: Der gleichzeitige Konsum von Mineralwasser und Milch führt im Körper nicht zur Bildung von Lithiumorotat – es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Quellen. Der Vergleich soll lediglich verdeutlichen, dass die in Lithiumorotat enthaltenen Mengen an Lithium und Orotsäure innerhalb des Rahmens natürlicher Aufnahmen liegen.

Potentiell kritische Wechselwirkungen: Vorsicht ist geboten bei gleichzeitiger Einnahme von NSAR (z. B. Ibuprofen, Diclofenac), ACE-Hemmern, Diuretika sowie bei eingeschränkter Nierenfunktion – all diese Faktoren können die Ausscheidung von Lithium verringern und dadurch eine unvorhersehbare Akkumulation verursachen. 

Praktische Umsetzung: Zwei Möglichkeiten zur täglichen Supplementierung von 1 mg Lithium (ca. 25 mg Lithiumorotat)

Variante 1 – Fertiglösung (empfohlen): Eine Lithiumorotat-Lösung (z. B. Quintessence 500 ppm, 0,5 mg Li/ml) ist die einfachste und sicherste Option.
  • Dosierung: 2 ml = 1 mg elementares Lithium 
  • Einnahme: morgens, in Wasser verdünnt 
  • Lagerung: in dunkler Glasflasche, kühl und trocken 
Praktischer Hinweis: Eine 250-ml-Flasche reicht bei einer Tagesdosis von 1 mg Lithium für etwa 125 Tage. Die Kosten liegen bei ca. 21,50 € pro Flasche, also rund 0,17 € pro Tag.

Variante 2 – Selbstherstellung (nur für erfahrene Anwender mit chemischen Grundwissen): Ausgangsstoff: Lithiumorotat-Hydrat als Feststoff (z. B. Naturverlesen, 39,8 mg Li/g)
  • Berechnung: 12,56 mg Pulver → 0,5 mg Li/ml 
  • Ansatz für 100 ml: 1,256 g Pulver in 100 ml destilliertem Wasser lösen 
  • In Braunglasflasche abfüllen, kühl und lichtgeschützt lagern.
  • Beschriftung: „Enthält 0,5 mg Lithium (als Lithiumorotat-Hydrat) pro mL – Charge XY, hergestellt am DD.MM.YYYY“.
  • Wichtig: nur mit Analysezertifikat verwenden; Haltbarkeit maximal 6 Monate
Praktischer Hinweis: 100 g Naturverlesen-Lithiumorotat kosten ca. 74,80 € und reichen bei 1 mg Lithium (ca. 25 mg Lithiumorotat) pro Tag für rund 4000 Tage - also fast 11 Jahre. Damit liegt der Preis pro Tag bei weniger als 0,02 € und ist deutlich günstiger als die Fertiglösung.

Rechtlicher Status

Deutschland/EU: Lithiumorotat ist nicht als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen und wird ausschließlich als Laborchemikalie vertrieben. Eine Anwendung erfolgt damit in einer rechtlichen Grauzone und auf eigene Verantwortung. Eine Resolution des EU-Parlaments vom Juli 2025 fordert die EFSA auf, Lithium als mögliches Nahrungsergänzungsmittel zu prüfen. 

USA: Lithiumorotat ist frei als Supplement erhältlich. Allerdings fehlen dort verbindliche Vorgaben zu Reinheit, Dosierung und Sicherheit, sodass die Qualitätsstandards je nach Hersteller stark variieren können.

Fazit

  • Die Strategie einer täglichen Einnahme von 1 mg Lithium in Form von Lithiumorotat basiert auf vielversprechenden, aber noch unvollständigen wissenschaftlichen Grundlagen. Präklinische Daten und kleinere klinische Studien geben ermutigende Hinweise, doch fehlen bislang belastbare klinische Belege für eine gesicherte Wirksamkeit und Langzeitsicherheit in der präventiven Anwendung.
  • Wer diesen Ansatz in Erwägung zieht, sollte dies idealerweise unter fachkundiger medizinischer Begleitung tun – im Bewusstsein, dass die rechtliche Einordnung nicht eindeutig ist und die wissenschaftliche Evidenz bislang begrenzt ist. 
  • Perspektive: Entscheidend sind nun größere, placebokontrollierte Studien zur präventiven Lithium-Mikrodosierung, um Nutzen, Sicherheit und optimale Dosierung verlässlich zu klären. Parallel dazu wäre eine eindeutige regulatorische Bewertung durch die EFSA (European Food Safety Authority, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) sowie andere zuständige Behörden wünschenswert. Eine solche Einschätzung würde nicht nur die rechtliche Einordnung erleichtern, sondern auch einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für mögliche Supplemente schaffen.
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Verantwortlicher: Klaus Rudolf; Kommentare und Fragen bitte an: rudolfklausblog@gmail.com
Auf diesem Blog teile ich meine persönlichen Meinungen und Erfahrungen . Es ist wichtig zu betonen, dass ich weder Arzt noch Finanzberater bin. Jegliche Informationen, die ich in meinem Blog vorstelle, stellen weder Anlageempfehlungen noch Therapieempfehlungen dar. Für fundierte Entscheidungen in Bezug auf Gesundheitsfragen oder Finanzanlagen empfehle ichsich umfassend zu informieren und bei Bedarf einen professioniellen Experten zu konsultieren.

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