Wertpapierdepot steuerlich optimieren: So erhöhst du deine Nettorendite. Blog#200

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne unterliegen in Deutschland der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, sodass sich die Gesamtbelastung für nicht kirchensteuerpflichtige Anleger auf 26,375 % summiert. Weil diese Steuer die Nettorendite spürbar reduziert, lohnt es sich, das eigene Depot gezielt unter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren.

Ein gezielter Blick auf die wichtigsten steuerlichen Regelungen und Unterschiede zwischen den Anlageklassen hilft, unnötige Steuerabzüge zu vermeiden und die Rendite zu steigern. Im Anschluss verdeutlicht ein Beispielportfolio, wie sich durch kluge Entscheidungen Steuern sparen und die Gesamtrendite verbessern lassen.

Grundlagen der Besteuerung

Seit 2009 gilt für nahezu alle Kapitalerträge die Abgeltungsteuer. Die Depotbank führt direkt vom Kapitalertrag 25 % Kapitalertragsteuer ans Finanzamt ab. Zusätzlich berechnet sie darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag – also 5,5 % von der bereits einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Insgesamt werden so 26,375 % des Kapitalertrags abgeführt, sofern keine Kirchensteuer erhoben wird. Dieser Abzug erfolgt automatisch, eine Steuererklärung ist meist nicht nötig, es sei denn, man nutzt ausländische Broker oder möchte Verluste ausgleichen lassen.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 jährlich 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt. Ohne diesen Auftrag wird die Steuer automatisch abgezogen. Nicht genutzte Freibeträge verfallen am Jahresende, sie können also nicht ins nächste Jahr übertragen werden.

Für Verluste führen Banken getrennte Verrechnungstöpfe: Einen für Aktienverluste und einen für sonstige Kapitalanlagen. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Verluste aus anderen Wertpapieren wie Anleihen oder Fonds können nur untereinander ausgeglichen werden. Wer bei mehreren Banken investiert ist, muss für die Verrechnung eine Verlustbescheinigung beantragen und diese mit der Steuererklärung einreichen.

Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, etwa bei Rentnern oder Geringverdienern, kann die sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden. Dann werden die Kapitalerträge mit dem niedrigeren individuellen Steuersatz besteuert, was zu einer Steuerersparnis führen kann.

Unterschiede je nach Anlageklasse

  • Erträge aus Einzelaktien – sowohl Dividenden als auch Kursgewinne – sind vollständig steuerpflichtig.
  • Aktien-ETFs mit mindestens 51 % Aktienanteil profitieren von einer 30 % Teilfreistellung. Das heißt, nur 70 % der Erträge werden versteuert.
  • Thesaurierende Aktien-ETFs legen die Erträge automatisch wieder an. Hier greift die sogenannte Vorabpauschale: Ein fiktiver Mindestbetrag wird jährlich besteuert, unabhängig davon, ob tatsächlich ausgeschüttet wurde. Der Steuerstundungseffekt bleibt, da die Hauptbesteuerung erst beim Verkauf erfolgt.
  • Zinsen aus Bundesanleihen sind voll steuerpflichtig, Kursgewinne unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Eine Steuerstundung wie bei thesaurierenden Fonds ist hier nicht möglich.
  • Physisches Gold ist nach einer Haltefrist von zwölf Monaten steuerfrei veräußerbar. Für manche Gold-ETCs wie Xetra-Gold gilt dies ebenfalls, sofern ein Lieferanspruch auf physisches Gold besteht. Andere ETCs werden wie Wertpapiere besteuert.

Beispielportfolio und Optimierungsmöglichkeiten

Angenommen, ein Ehepaar hält 50.000 € in Xetra-Gold, 100.000 € in Bundesanleihen (2,5 % p.a.) und 600.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF.
  • Auf das Gold fällt nach zwölf Monaten keine Steuer an.
  • Die Anleihen bringen 2.500 € Zinsen pro Jahr, davon werden etwa 659 € Steuern abgezogen.
  • Beim thesaurierenden ETF wird eine Vorabpauschale angesetzt: Für 2024 beträgt der Basiszins 2,53 %. Daraus ergibt sich ein Basisertrag von 15.180 €. Nach der 30 % Teilfreistellung werden rund 10.626 € als steuerpflichtige Vorabpauschale angesetzt, darauf fallen 2.800 € Steuern an.
Insgesamt ergibt sich also für dieses Beispielportfolio eine jährliche Steuerlast von 3.459 €. 

Optimierungsmöglichkeiten: Wird der Sparer-Pauschbetrag von 2.000 € voll ausgeschöpft, reduziert sich die Steuerlast auf 2.931 €. Eventuelle Verluste aus dem Verkauf einer Anleihe, beispielsweise in Höhe von 1.000 €, können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden und senken die Steuer auf ETF-Erträge um rund 264 €.
Beim teilweisen Verkauf von Aktien-ETF-Anteilen spielt die gesetzlich vorgeschriebene FIFO-Regel („First In – First Out“) eine zentrale, oft unterschätzte Rolle: Sie bestimmt, welche Anteile als zuerst verkauft gelten – und kann so gezielt genutzt werden, um die Steuerlast zu senken. Wer das im Detail verstehen will, sollte unbedingt Blog#87 lesen – dort wird das Schritt für Schritt erklärt (hier).

Zum Jahresende lohnt es sich, das Depot gezielt zu überprüfen: Wer Wertpapiere mit Verlust verkauft (Tax-Loss-Harvesting), kann diese Verluste mit Gewinnen verrechnen und so die Steuerlast senken. Kleinere Gewinne lassen sich steuerfrei realisieren, solange sie innerhalb des Sparer-Pauschbetrags liegen. Bei thesaurierenden ETFs kann ein gezielter Teilverkauf vor Jahresende den Depotwert und damit die steuerpflichtige Vorabpauschale fürs Folgejahr senken. Wichtig ist, Transaktionen rechtzeitig bis Mitte Dezember abzuschließen.

Fazit

  • Die Besteuerung von Anlageerträgen variiert in Deutschland deutlich: Gewinne aus physischem Gold sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Ausschüttende Aktien-ETFs profitieren von einer Teilfreistellung, thesaurierende Aktien-ETFs zusätzlich von einer teilweisen Steuerstundung. Erträge aus Aktien und Anleihen müssen hingegen vollständig versteuert werden.
  • Nach meiner persönlichen Erfahrung hat die gezielte Anwendung der sogenannten FIFO-Methode (First In – First Out) den größten Einfluss auf die steuerliche Optimierung von Kapitalanlagen – damit lassen sich hohe Beträge an Steuern sparen.
  • Jeder Anleger sollte mindestens einmal jährlich – vorzugsweise zum Jahresende – überprüfen, ob das eigene Portfolio steuerlich optimal strukturiert ist und ob sich relevante steuerliche Rahmenbedingungen geändert haben.
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Verantwortlicher: Klaus Rudolf; Kommentare und Fragen bitte an: rudolfklausblog@gmail.com
Auf diesem Blog teile ich meine persönlichen Meinungen und Erfahrungen . Es ist wichtig zu betonen, dass ich weder Arzt noch Finanzberater bin. Jegliche Informationen, die ich in meinem Blog vorstelle, stellen weder Anlageempfehlungen noch Therapieempfehlungen dar. Für fundierte Entscheidungen in Bezug auf Gesundheitsfragen oder Finanzanlagen empfehle ichsich umfassend zu informieren und bei Bedarf einen professioniellen Experten zu konsultieren.

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